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Aktualisierte Überarbeitung der beiden im Original fast textgleichen
Artikel »Gemeindepsychiatrische Wirklichkeit. Kritik der modernen
Sozialpsychiatrie«, original in: Störfaktor Zeitschrift
kritischer Psychologinnen und Psychologen (Wien), 3. Jg. (1989),
Heft 9/10, Nr. 1, S. 6-18 / PDF;
und »Demokratische Psychiatrie oder Antipsychiatrie? Zur Lösung
der Psychiatrie-Frage«, in: Widerspruch Beiträge
zur sozialistischen Politik (Zürich), 9. Jg. (1989), Nr. 18,
S. 81-99 / PDF.
Zuletzt korrigiert am 14.6.2026
Peter
Lehmann
Demokratische Psychiatrie oder Antipsychiatrie? Zur Lösung
der Psychiatrie-Frage
Aufgrund der extrem schädlichen Wirkung moderner psychiatrischer
Maßnahmen (Elektroschock; Neuropsychopharmaka, speziell
Neuroleptika) muss die Diskussion über neue Wege der Psychiatrieentwicklung
eine kritische Bestandsaufnahme sozialpsychiatrischer Reformversuche
leisten. Die psychiatrische Behandlung finde sie hinter
oder vor Anstaltsmauern statt widerspricht den Interessen
der Betroffenen und enthält echte menschliche Hilfeleistung
vor. Es ist zynisch, die Anwendung von Neuroleptika gegen DissidentInnen
in totalitären Ländern als Folter anzuprangern und dieselbe
Behandlung hierzulande als therapeutische Hilfe praktizieren zu
wollen.
Menschliche Hilfeleistung in psychischen und sozialen Notlagen
kann nicht mit (sozial-)psychiatrisch-medizinischen Maßnahmen
auf Grundlage entrechtender Eingriffe geleistet werden, sondern
nur in Form von psychischem und sozialem Beistand, basierend auf
einem uneingeschränkten Recht auf psychopharmakafreie Hilfe.
Menschen in Krisensituationen müssen darin unterstützt
werden, sich zusammenzuschließen und unter Berücksichtigung
des Selbstbestimmungsrecht in antipsychiatrischer Ausrichtung
ihre Interessen zur Lösung der Psychiatrie-Frage in die eigenen
Hände zu nehmen.
1. Interessen von Psychiatriebetroffenen
Das zentrale Interesse von Psychiatriebetroffenen ist die körperliche
Unversehrtheit. Sind auch andere Rechte wie zum Beispiel das Recht auf
Freiheit, auf freie Entfaltung der Persönlichkeit usw. während
psychiatrischer Anstaltsunterbringung (oder Aufenthalt in Pflegeheimen)
außer Kraft gesetzt, so steht doch das genannte Recht auf
körperliche Unversehrtheit im Vordergrund: Die moderne psychiatrische
Behandlung (Elektroschock; Neuropsychopharmaka, speziell Neuroleptika,
aber auch Antidepressiva und Lithium) zeigt sich bei näherer
Betrachtung als eine mit schweren Risiken für Gesundheit
und Leben behaftete Körperverletzung; psychiatrische Maßnahmen
können zu bleibenden, mitunter tödlichen Schäden
führen. Auch wenn diese Schäden oft als Nebenwirkungen
abgetan werden, so stellen sie für Psychiatriebetroffene
doch die zentrale Rechtsbeschneidung und Demütigung dar.
Darüber hinaus heißt Psychopharmaka- oder Elektroschockbehandlung
im Regelfall Vorenthaltung menschlich-unterstützender und
therapeutischer Maßnahmen.
Wie wichtig das Selbstbestimmungsrecht für Psychiatriebetroffene
ist, zeigen die in den Medien regelmäßig wiederkehrenden
Berichte über Rechtsverstöße von psychiatrisch
Tätigen (richtiger: Psychiatrischen TäterInnen) und
dem zugrunde liegenden Gehorsam gegenüber vermeintlichen
Autoritäten. So mussten beispielsweise in Westberlin zehn
psychisch kranke Frauen fortgeschrittenen Alters (formal illegale)
Tests über sich ergehen lassen, ob spezielle Tiermedikamente,
die das Hundefell seidig machen sollen, möglicherweise auch
das menschliche Kurzzeitgedächtnis auffrischen (»Berliner«
1988). Wegen Mordverdacht ermittelt die Staatsanwaltschaft Bayerns
gegen die Betreiber eines Altenheims in Garmisch-Partenkirchen,
da drei Rentnerinnen, die als Zeuginnen über Missstände
im Heim aussagen sollten, überraschend und unter mysteriösen
Umständen starben; bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei
zwölf Säcke voller Medikamente und Psychopharmaka (Dix
1989).
Degkwitz, ehemals Präsident der Deutschen Gesellschaft für
Psychiatrie und Nervenheilkunde, zeigt in seiner Untersuchung
über die faktischen Gründe für die Einlieferung
in Psychiatrische Anstalten, dass BürgerInnen schon wegen
kleiner Auffälligkeiten, an denen Instanzen der Obrigkeit
Anstoß nehmen, zur Zwangsunterbringung durch PolizistInnen
und PsychiaterInnen führen können. Als augenfällige
Beispiele nennt Degkwitz aus seinem Aktenmaterial eine junge Frau,
die den plötzlichen Wunsch entwickelt, ihren Mitmenschen
als große Tänzerin und nicht, wie von ihren Eltern
gewünscht, als kleine Friseuse Freude zu bringen, sowie einen
Studenten, der eine Stunde lang still und unbeweglich, in Gedanken
versunken, an einem Bach den Forellen zuschaut und den aus der
nahen Kneipe herbeigelaufenen Gästen verdächtigerweise
keine Antwort gibt (Degkwitz 1986). In ihrem Erfahrungsbericht
schildert die Betroffene Hannah Trieper aus Berlin, wie sie nach
Problemen mit der Trennung von ihrem prügelnden Ehemann auf
der Suche nach einem Raum zum Erholen und Ausschlafen in die Anstalt
gelangt, wo sie erneut der Gewalt eines Mannes ausgesetzt ist:
Der zuständige Psychiater der Aufnahmestation zwingt Frau
Trieper, sich nackt auszuziehen, erklärt ihr, er könne
sie nun innerhalb von 24 Stunden (bis zur vorläufigen Unterbringung
durch das Amtsgericht) nach Belieben behandeln, was er per Neuroleptikaspritze
denn auch ausführt mit dem Ergebnis, dass die Patientin
unter Magenkrämpfen und Ohnmachtsanfällen zu leiden
hat (Trieper 1987).
Je nach Vorliebe versuchen PsychiaterInnen immer wieder, ihren
KollegInnen Behandlungsformen schmackhaft zu machen, die von KritikerInnen
als barbarisch kritisiert werden. Da diese Methoden der sogenannten
klassischen Psychiatrie nie abgeschafft oder gar verboten wurden,
besteht permanent die Gefahr ihrer Wiederanwendung. So bemühen
sich derzeit Psychiater im baden-württembergischen Weinsberg
um ein Comeback der Insulinschock-Behandlung (Heckel / Reimer
1986) einer Behandlung, die die Behandelten durch massive
Insulinzufuhr ins Koma führt, d.h. in den Zustand tiefster
Bewusstlosigkeit, was als ebenso therapeutisch gilt wie der epileptische
Anfall, der mit Elektroschocks, d.h. mit elektrischem Strom ausgelöst
wird. Der Sozialpsychiater Dörner beispielsweise drohte am
5. Mai 1989 auf einer Tagung psychiatrischen Interessenverbands
Mannheimer Kreis im München die verstärkte Anwendung
von Elektroschocks an für den Fall, dass politische Instanzen
seine Kollegenschaft beim Einsatz von Neuroleptika behindern würden
(Dörner 1989). Auch die Gefahr einer zwangsweisen operativen
Hirnverstümmelung (Leukotomie, Lobotomie) ist noch nicht
gebannt; so wird derzeit in Amsterdam (Niederlande) eine spezielle
Kleinklinik für diese Form psychiatrischer Behandlung gebaut:
für sogenannte therapieresistente Schizophrene (Breggin 1988).
Schließlich sind zwei psychiatrische Vorhaben zu nennen,
die schwere Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit von
Psychiatriebetroffenen darstellen, sollten sie Wirklichkeit werden:
Zum einen wollen Psychiater mit Implantaten (Einpflanzungen) von
Neuroleptikadepots bei Männern in den Mastdarm, bei
Frauen in die Gebärmutter versuchen, die von ihnen
gewünschten Neuroleptikaauswirkungen über den Zeitraum
von vielen Monaten unabhängig von dem Willen der Behandelten
zu garantieren (Lehmann 1986, S. 347f.). Zum anderen sollen mit
gentechnischen Methoden bestimmte messbare Komponenten, sogenannte
Marker, gefunden werden, die es PsychiaterInnen erlauben würde,
BürgerInnen mit »hohem Krankheitsrisiko zu identifizieren«
(und zu behandeln), sogar bevor die psychische Krankheit zum Vorschein
gekommen sei (Bondy u.a. 1988, S. 565). Nicht zuletzt das Milgram-Experiment
zeigt, wie leicht normale Menschen durch pseudowissenschaftliche
Autoritäten dazu gebracht werden können, in bedingungslosem
Gehorsam völlig unschuldige und wehrlose Menschen zu quälen
(Milgram 1974), wie fundamental also die Entwicklung eines Selbstbestimmungsrechts
für Psychiatriebetroffene zur Lösung der Psychiatrie-Frage
ist.
2. Gefährlichkeit psychiatrischer EingriffeÜber
die Gefährlichkeit psychiatrischer Maßnahmen wie Elektroschock und
sogenannter antipsychotischer Medikamente, der Neuroleptika, liegt mittlerweile
eine Reihe äußerst beunruhigender Literatur vor; MedizinerInnen, PsychiaterInnen
und Betroffene schreiben von schweren körperlichen, geistigen und psychischen
Folgeschäden sowohl des sogar in letzter Zeit vermehrt angewendeten
Elektroschocks als auch der Neuroleptika; mit diesen chemischen Mitteln
behandelt werden ca. 95 % der psychiatrisch Untergebrachten sowie in steigender
Zahl in Altenheimen Menschen mit störender und unbequemer Lebens- und Sinnesweise. Der
bereits erwähnte Dörner beschreibt die von ihm praktizierte moderne
psychiatrische Behandlung wie folgt:
»Wir verwandeln den seelisch leidenden vorübergehend
in einen hirnorganisch kranken Menschen, bei der EKT (Elektrokrampf-"Therapie" P. L.) nur globaler, dafür kürzer als bei der Pharmakotherapie.«
(Dörner / Plog 1984, S. 537)
Bei der Kritik des Elektroschocks (wie auch bei der Kritik der
Neuroleptika) ist in Erinnerung zu behalten, dass die psychiatrische
Diagnosenstellung sowohl von Psychiatern selbst (Szasz 1982) als
auch von Sozialwissenschaftlern (Rosenhan 1981; Sarbin / Mancuso
1982; Hill 1983) als willkürlich und unwissenschaftlich kritisiert
wird. Dörner, selbst den Elektroschock lehrend, gibt (unfreiwillig)
preis, dass sein Einsatz nicht von wissenschaftlich gesicherter
Diagnosenstellung abhängt, sondern von menschlich-therapeutischen
Fähigkeiten und somit auch Unfähigkeiten
der AnwenderInnen; er bezeichnet eine mögliche Indikation
wie folgt:
»bei sehr qualvoll erlebten akuten
schizophrenen oder depressiven Krisen, wenn ich als Therapeut unfähig zu
einer ausreichend wirksamen therapeutischen Beziehung und pharmakotherapeutischen
Hilfe bin.« (Dörner / Plog 1984, S. 538) Vor der hirnschädigenden
Wirkung des Elektroschocks warnen der amerikanische Neurologe John Friedberg (Friedberg
1976, 1977) und sein Landsmann, der Psychiater Peter r. Breggin (Breggin 1980).
Breggin stellt die Zerstörungen der Nervenzellen in den Mittelpunkt seiner
anschaulichen und leichtverständlichen Kritik; die Schäden kommen durch
die epileptischen (Grand mal-) Anfälle zustande, der Hauptwirkung der Stromstöße
gegen das Gehirn. Aber auch die psychischen und geistigen Folgeschäden bringt
Breggin eindrucksvoll in Erinnerung, wenn er etwa den (an die sogenannte Gehirnwäsche
erinnernden) therapeutischen Ansatz zweier Kollegen kritisiert, die im Kreise
ihrer Kollegenschaft das Prinzip eines erfolgreichen Elektroschocks exemplarisch
wie folgt offenbaren:
»Nach unserer Ansicht war die Regression des Patienten
ausreichend fortgeschritten, wenn er einnässte und einkotete
und sich wie ein vierjähriges Kind verhielt bzw. so sprach.
Diese Patienten waren verwirrt, konnten sich nicht um ihre persönlichen
Belange kümmern und nahmen ab, obwohl sie aßen
in einigen Fällen die übliche Menge. Häufig mussten
sie gefüttert werden ... Manchmal klingen die Verwirrtheitszustände
schnell wieder ab. Die Patienten verhalten sich dann, als wären
sie aus einem Traum erwacht. Ihr Gemüt wirkt wie ein unbeschriebenes
Blatt, auf dem wir nun schreiben können. Im allgemeinen sind
sie kooperativ und sehr leicht zu beeinflussen und damit offener
für Psychotherapie.« (zitiert nach Breggin 1980, S.
191)
Der Autor dieses Artikels stellt in dem Buch »Der chemische
Knebel Warum Psychiater Neuroleptika verabreichen«
psychiatrische Publikationen über die Neuroleptikabehandlung
zusammen und sieht deren Wirkungsweise charakterisiert als (Lebensvorgänge
hemmende) Verringerung der Sauerstoffaufnahme des Hirngewebes,
als künstliche Herstellung einer Parkinsonkrankheit (aufgrund
der Blockade des Dopaminstoffwechsels), als Beeinträchtigung
der Hirnanhangdrüse und somit des gesamten Hormonsystems
sowie als Schaffung eines hirnlokalen Psychosyndroms (Lehmann
1986, S. 83ff.). Damit übereinstimmend, wenn auch mit anderer
Bewertung, spricht der Schweizer Psychiater Walther-Büel
die Tatsache aus, dass Neuroleptika keine harmlosen, glücklich
und froh machenden Glückspillen sind, sondern Substanzen,
die eine erhebliche Beeinträchtigung des Zentralnervensystems
mit sich bringen:
»Die neuroplegisch (neuroleptisch P. L.) wirkenden
Substanzen an sich erzeugen ein Zustandsbild (Schlafsucht, Apathie,
Stumpfheit, später eventuell Rastlosigkeit ...), das als
hirnlokales Psychosyndrom bzw. in der Regel als Stammhirnsyndrom
anzusprechen ist ... Dass die Erzeugung eines solchen (neben der
Schockwirkung) einen praktisch-therapeutischen Nutzen haben kann,
haben wir durch die Erfahrung mit der Leukotomie (operative Durchtrennung
der Stirnhirn-Thalamus-Nervenbahnen P. L.) gelernt ... Nicht
zu Unrecht sprechen französische Autoren von einer pharmakologischen
Lobotomie.« (Walther-Büel 1955, S. 292f.)
Manche Psychiater ziehen hierfür den nicht minder treffenden
Ausdruck »Einsteifung« vor (Dreher 1982, S. 132). In
einem neueren Aufsatz fasst der Autor seine anhand psychiatrischer
Veröffentlichungen und Herstellerinformationen gemachten
Angaben zu den schädlichen Auswirkungen ("Neben"-Wirkungen)
der Neuroleptika zusammen: 90 % aller Behandelten leiden unter
atrophischen, d.h. eine Schrumpfung des Gehirns beinhaltenden
Zuständen; 90 % Bewegungsstörungen, häufig irreversibler
Art; 30 % Fieberanfälle; bis zu 100 % krankhafte EKG-Veränderungen;
50 % Zahnfleischentzündungen, oft mit Zahnausfall verbunden;
(bei fortdauernder Behandlung) 80 % Lebererkrankungen; 40 % Diabetes;
43 % Fettleibigkeit; Sterilität, Ausbleiben der Menstruation,
Impotenz; Farbstoffablagerungen im Auge und im Herzmuskel; signifikant
erhöhte Zahl von Chromosomenbrüchen und -rissen, die
zu Mutationen führen; seelische Abstumpfung (»Zombie-Effekt«),
Willenlosigkeit, Verzweiflungszustände mit Selbstmordgefahr,
Verwirrtheit und Delir; Geschwulstbildungen in der Brust und Krebs.
Alle bekanntgewordenen Neuroleptikaschäden inkl. tödlicher
Komplikationen traten bei allen, auch den sogenannten schwachpotenten
Neuroleptika auf, auch schon nach kurzer Dauer, auch bei geringer
Dosis (Lehmann 1988a). Nach Berechnungen des englischen Psychologen
David Hill litten 1985 weltweit bereits 38,5 Millionen Menschen
irreversibel an neuroleptikabedingter tardiver Dyskinesie, einer
veitstanzförmigen, nicht behandelbaren Muskelstörung
(Hill 1985; Lehmann / Hill 1989). Nicht zuletzt der Berliner Psychiater
Helmchen warnt in einer internen Diskussion unter PsychiaterInnen
vor der gefährlichen Illusion, es gebe einen prinzipiellen
Unterschied zwischen gefährlichen und ungefährlichen
Verabreichungsmengen, wenn er folgenden lebensbedrohlichen Erstickungsanfall
beschreibt:
»In der Berliner Klinik trat bei einem Staatsexamenskandidaten
in der Prüfungssituation ein Zungenschlundsyndrom auf. Nach
genauem Befragen war herauszufinden, dass der Betreffende eine
Tablette Tonoquil (Mischpsychopharmakon, das unter anderem das Neuroleptikum
Thiopropazat enthält P. L.) eingenommen hatte; hier scheint
die These, dass Minidosen völlig unschädlich seien,
doch widerlegt.« (Helmchen 1983, S. 187)
Verniedlichend wie AtomkraftwerkbefürworterInnen bemühen
auch Psychiater anlässlich der von ihnen und ihren Neuroleptika
ausgehenden Gefahr das »noch nicht voll vermeidbare Restrisiko«
(Tremblau 1982, S. 257).
In den letzten Jahren werden nun vermehrt Stimmen von SozialwissenschaftlerInnen,
MedizinerInnen und PsychiaterInnen laut, die 1. die nonchalante
Haltung ihrer KollegInnen zu den unübersehbaren Schäden
der Neuroleptika kritisieren (Breggin 1984; Rufer 1988a; Rufer
1988b), 2. die Therapiefähigkeit unter der neuroleptikabedingten
emotionalen Vereisung (Stöckle 1983a; Martensson 1987) sowie
3. die Behauptung der frühzeitigeren Anstaltsentlassung aufgrund
der Neuroleptikabehandlung (Scull 1980) als Mythos enthüllen,
4. die Überlegenheit von Placebos über Neuroleptika
hinsichtlich Rückfallvermeidung aufzeigen (Perry 1977) sowie
5. ein Unterlassen der Zwangsbehandlung mit Neuroleptika (Benedetti
1988), ja gar 6. das Verbot der Neuroleptikaanwendung überhaupt
fordern (vgl. Dukes 1986). Beim Jubiläumssymposium »10
Jahre Sozialpsychiatrische Universitätsklinik« in Bern
im September 1988 wies der Autor auf folgenden Zynismus hin (Lehmann
1988b): Auf der einen Seite wird von Amnesty International die
Neuroleptikabehandlung von DissidentInnen in totalitären
Staaten als Folter angeprangert; im veterinärmedizinischen
Bereich finden Neuroleptika ihren Einsatz zur Ruhigstellung aggressiver
Schweine und Ziegen oder widersetzlicher und unleidlicher Zootiere
etwa beim Beschlagen, Scheren oder bei Ausstellungen und zur Ausschaltung
natürlicher Abwehrbewegungen bei diagnostischen und therapeutischen
Eingriffen an Pferden, Rindern und Hunden (Petrausch 1987). Auf
der anderen Seite werden in westlichen Anstalten, sozialpsychiatrischen
Einrichtungen und Altenheimen Menschen routinemäßig
mit denselben Mitteln therapeutisch behandelt.
Es soll noch einmal betont sein, dass alle Wirkungen und Schäden
prinzipiell dosisunabhängig und auch schon nach kurzer Anwendungszeit
unter sämtlichen Neuroleptika auftreten können; eine
Tatsache, die selbst aus den etwas ehrlicheren amerikanischen
Herstelleranzeigen zu entnehmen ist (McNeil Pharmaceutical 1988).
Zuletzt soll nicht unerwähnt bleiben, dass die Neuroleptika
den Behandelten eine bleibende Nervenerkrankung einbringen kann,
die sie erst richtig verrückt macht: Wie die Laborversuche
der Forschergruppe um Mackay vom Argyll and Bute Hospital in Lochgilphead
(Argyll, Schottland) herausfand, können Neuroleptika zu einer
spezifischen Veränderung des Nervensystems führen, nämlich
zu einer unnatürlichen Erhöhung der Zahl der Rezeptoren,
d.h. der Empfangsstellen für die Nervenimpulsüberträgerstoffe
an den Nervenspalten (Mackay u.a. 1982). Der schwedische Arzt
Lars Martensson setzt deshalb die Neuroleptikabehandlung mit dem
Einbau künstlich psychotisch machender Substanzen gleich
(Martensson 1987). Wir sehen, der erste Schritt zur Lösung
der Psychiatrie-Frage kann nicht alleine in der Absicherung vor
psychiatrischen Rechtsverstößen liegen, sondern vor
allem in der Absicherung vor normaler psychiatrischer Behandlung.
3. Reform-Irrwege
Verkleinerung von Anstalten gilt manchen wohlmeinenden Menschen
als Mittel zur Lösung der Psychiatrie-Frage. Italienische
PsychiaterInnen verlagern gar die Behandlung mit Neuroleptika
bis hin in die Wohnungen (Lehmann 1986, S. 361f.), ohne allerdings
das Prinzip der Behandlung, die Anwendung von Neuroleptika, zu
verändern; im Gegenteil: Zumeist werden die befreiten PatientInnen
gemeindenah mit Langzeitpräparaten weiterbehandelt, wie der
italienische Psychiater Benedetto Valdesalici auf einer Tagung
in Berlin berichtete (Valdesalici 1984). Bei einem Besuch in Triest
1988, wo der Initiator der demokratischen Psychiatrie, Franco
Basaglia, wirkte, machte sich der Autor selbst ein Bild von der
Situation und fand Berichte der Schweizer Psychiaterin Ernst bestätigt,
wonach die KlientInnen der neuen gemeindenahen psychiatrischen
Ambulatorien massiv mit Neuroleptika behandelt werden (Ernst 1981).
Der Psychiater Beine teilt gar mit,
»dass
er nirgendwo gesehen habe, wie so sehr mit Haldol geaast würde
wie in Triest.« (Böttjer 1989, S. 9)
1986 veröffentlichte das Psychiater-Ehepaar Ernst identische
Beobachtungen in der wohlhabenden italienischen Provinz Lombardei,
wonach sich die Situation der Psychiatrie (die Art der Psychopharmakabehandlung,
die Dosierung und die hohe Wiedereinweisungsrate) in den neuen
Ambulatorien nicht unterscheidet von der Situation in der Schweiz
mit einer Ausnahme:
»In einer Hinsicht sind die lombardischen Ambulatorien
aktiver als die schweizerischen: sie führen in weit höherem
Maß Hausbesuche durch. 1984 wurde in der Lombardei ein Viertel
der Behandelten zuhause aufgesucht, der einzelne Kranke im Mittel
neunmal. Vor allem Schwestern und Pfleger gehen in die Familien
der Patienten. Dabei handelt es sich am häufigsten um jüngere
chronische Schizophrene, welche mit einem Depotneuroleptikum behandelt
werden. Die Hausbesuche sichern eine kontinuierliche Medikation
...« (Ernst / Ernst 1986).
Wenn nun die demokratischen PsychiaterInnen Italiens, allen voran
der Pharmakologe Tognoni, ihr Fachwissen bis nach Nicaragua exportieren,
so dürfte von vornherein feststehen, was dabei herauskommt:
Neuroleptika in Gesundheitszentren, Neuroleptika in Tagesspitälern
und Neuroleptika im Wohnbereich (»Psychiatrie in Nicaragua«
1987). Mögliche revolutionäre Änderungen nach dem
Sturz des Somoza-Regimes werden im Psychiatriebereich auf diese
Weise schnell der in Italien üblichen Depotneuroleptika-Behandlung
Platz machen, und wenn nichts Entscheidendes geschieht, wird man
darauf warten können, dass auch Nicaragua bald zu den Ländern
der Dritten Welt gehört, in denen bereits jetzt Hebammen
Neuroleptika wie zum Beispiel Thioridazin (Melleril, Sanabo, Sonapax)
gegen Kleinkinder einsetzen: bei psychischen Störungen wie
Nervosität, Unruhe, Gereiztheit, Verhaltensstörungen
sowie emotionalem Ungleichgewicht (»Kinder-Erziehung«
1988).
Andere Sektorisierungen der Psychiatrie wie zum Beispiel das Modell Wien
haben ähnliche Erfolge: Der Hauptzweck dieser Reform ist
die nahezu 100%-ige Sicherstellung der Neuroleptikaweiterbehandlung
nach der Anstaltsentlassung, was durch gutorganisierte Registrierung,
Beeinflussung und Hausbesuche auch gelingt (siehe Lehmann 1986,
S. 318f., 346). Psychiatrische Hausbesuche sind auch das Konzept
der Hannoveraner Reformbemühungen, und jüngste Veröffentlichungen
zeigen, dass 87,6 % der Hausbesuche nicht auf Veranlassung der
Betroffenen, sondern gegen deren Willen und oft genug auf Initiative
von Nachbarn, Polizei, Sozialamt, Vermieter, Hauswart und anderen
gerade in psychischen Ausnahmezuständen angsteinflößenden
Instanzen der Obrigkeit zustande kommen (Stoffels 1988). Eine
neuere Untersuchung über den Einfluss zahlenmäßig
ansteigender sozialpsychiatrischer Einrichtungen legt 1986 der
Bremer Psychiater und Soziologe Bruns vor, der für die drei
Musterbezirke Stadt Bremen, Land Hamburg und Landkreis Osterholz-Scharmbeck
folgenden alarmierenden Zusammenhang nachweist:
»Das unterschiedliche Niveau und der Anstieg der
ZE-raten (Zwangseinweisungs-Raten P. L.) in den drei Regionen
korrelieren (bedingen sich einander wechselseitig P. L.) gleichsinnig
mit der ambulanten psychiatrischen Versorgungsdichte.« (Bruns
1986, S. 121)
Entwickelte ambulante Maßnahmen, die verbesserte ambulante
psychiatrische Versorgung, die erhöhte Anzahl sozialpsychiatrischer
Beratungsstellen und die angewachsene Anzahl niedergelassener
PsychiaterInnen führen allesamt zu einer höheren Zwangseinweisungsrate.
Durch eine zu geringe personelle Ausstattung Sozialpsychiatrischer
Dienste bestehe (für ihn und für seine nach Tätigkeit
drängende Kollegenschaft) die Gefahr, dass sich zwangseinweisungsbedürftge
Zustände innerhalb weniger Stunden entschärfen, ohne
dass die BürgerInnen psychiatrisch beobachtet, erfasst und
behandelt werden.
Verlagerung von Behandlung in gemeindenahe Einrichtungen wie
sogenannte Therapeutische Wohngemeinschaften oder Übergangswohnheime
sowie Gründung sogenannter Selbsthilfefirmen sind andere
vorgegebene Versuche zur Lösung der Psychiatrie-Frage. Internes
aus dem Modell »Auflösung der Bremer Anstalt Kloster
Blankenburg« geht aus einem jüngst veröffentlichten
Interview mit einem Betreuer einer Wohngemeinschaft hervor, in
die ehemalige AnstaltsinsassInnen umgelagert werden. Auf die Frage,
wie er auf Absetzwünsche der BewohnerInnen reagiert, antwortet
Mitarbeiter Josef, dass wie in der Anstalt einmal
mehr der Wille der Betroffenen nicht entscheidend ist:
»Wir
mussten überhaupt erst einmal herausfinden, was bei den einzelnen genau
anliegt. Da haben wir dann manchmal noch mehr abgesetzt, aber manchmal, wenn wir
gesehen haben, der ist zu depressiv, dem geht es so schlecht, wir können
das eigentlich nicht verantworten, haben wir uns auch entschieden, dem wieder
etwas mehr zu geben.« (Crone u.a. 1988, S. 74)
Enthüllende Einblicke über die Situation von Übergangswohnheimen
gibt Tanja Cierpka, nachdem sie nach einem Selbstmordversuch unter
Einfluss des Neuroleptikums Flupentixol (Fluanxol) den Glauben
an psychiatrisch-psychopharmakologische Hilfeleistung verloren
hat; sie schreibt über ihre gemeindepsychiatrischen Wahrnehmungen:
»Die Eindrücke, die ich in dieser Zeit gesammelt habe, verdichten
sich zu einem schaurigen Bild. Da gibt es Menschen, die man nur still auf einem
Stuhl sitzen sieht, und die über den ganzen Tag einen Haufen Zigarettenkippen
vor sich auftürmen und ansonsten keine Lebensregung zeigen. Auf Nachfrage
habe ich erfahren, dass diese Leute seit Jahren Neuroleptika verabreicht bekommen
und Dauerinsassen in der Psychiatrie sind. Oder der junge Mann, den ich in einem
der Wohnheime kennengelernt habe. Der saß den ganzen Tag in einem verdunkelten
Zimmer, seit Jahren, ohne auf die Straße zu gehen. Sicher, diese Leute sind
unauffällig und sie sind bequem zu betreuen.« (Cierpka 1988)
Um die vielen unter Langzeitpräparaten stehenden Neuroleptikabetroffenen
von der Straße zu holen, unter Aufsicht zu bekommen und
an (ihrer neuroleptikabedingten Behinderung angemessenen) Arbeitsplätzen
halten zu können, erfanden SozialpsychiaterInnen das Konzept
der Selbsthilfefirmen: Unter Kontrolle ansonsten arbeitsloser,
von Skrupeln nicht behinderter AkademikerInnen machen sogenannte
Langzeitkranke einfache, niedere Arbeiten bei geringer Entlohnung
(Lehmann 1986, S. 367). Auch die Wiener PsychiaterInnen mit ihrem
Bestand an gemeindepsychiatrisch zwischengelagerten Menschenmaterial
denken nicht daran, auf deren ganzheitliche Verwertung zu verzichten,
nachdem die Körper der Betroffenen schon als lebendiger Absatzmarkt
für die Ware Neuroleptikum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen
für psychiatrisch Tätige dienen müssen. So dürfen
sie, die Betroffenen des Wiener Modells, beispielsweise in der
Tagesklinik Karl-Wrba-Hof gemeinsam Kugelschreiber montieren,
und zwar orangefarbene, wie in einem Bericht in der bundesdeutschen
Zeit extra vermerkt wird, offenbar um die eminent
große Lebensfreude zu demonstrieren, die in dieser Institution
vermittelt wird (»Guss« 1985). Stolz weist der Psychiater
Rudas auf einen Anstieg der Zahl der extramural, d.h. in den Wohngebieten
der Menschen aktiven PsychiaterInnen hin: Gab es hier in Wien
1979 nur 150 NervenärztInnen, so stieg deren Inzidenz (Vorkommen)
bis 1985 bereits auf 203 (Rudas 1986). Die betreuten PatientInnen
werden, wie im Wiener Psychiatriebericht bestätigt, nicht
aus der Kontrolle entlassen:
»Patienten werden in Abständen immer wieder
im Spital aufgenommen und dort behandelt, die Medikation überprüft und
eventuell abgeändert und die Patienten wieder entlassen.« (»Wiener
Psychiatriebericht« 1988)
Welche Gefahr in dem Wiener Modell totaler Psychiatrisierung
der Gesellschaft verborgen ist, lässt sich daran ermessen,
dass sogar schon (sich alternativ verstehende) Gruppierungen,
wie etwa die GAL (Grün-Alternative Liste) Hamburg, nach einem
Import des Wiener Modells rufen (Lehmann 1986, S. 365ff.). Wer
mehr über die Ausbeutung von Psychiatriebetroffenen in den
sogenannten Arbeitstherapien nachlesen will, dem/der sei die Lektüre
des hervorragenden Artikels »Ob Anstalt oder Wissenschaft
Die Psychiatrie gehört abgeschafft« empfohlen;
hier wird diese Therapieform, das derzeitige Steckenpferd des
eminent fortschrittlichen Dörner, einer kritischen Analyse
unterzogen (»Anstalt« 1988). Ein anderer, nicht minder
fortschrittlicher Psychiater, Wulff (wie Dörner Elektroschock-
und Zwangsbehandlungsbefürworter), gilt vielen sich als alternativ,
progressiv, links und gar revolutionär gebenden psychiatrisch
Tätigen ebenfalls als Leitfigur und Vordenker, speziell in
seinem Bemühen, psychiatriekritische Tendenzen der neueren
deutschen Antipsychiatriebewegung im Keim zu ersticken (Wulff
1986). Diese Haltung wird auch von den Pharmamultis anerkannt;
so machte jüngst die in Zürich erscheinende Zeitschrift
Banal öffentlich, von welchen Bewunderern das
vom Berliner Argument-Verlag herausgegebene Jubelheft (Festschrift)
zu Wulffens 60. Geburtstag finanziert wurde: neben der Medizinischen
Hochschule Hannover von den Firmen Deladande Arzneimittel GmbH,
Hoffmann-La Roche, Knoll AG, Sandoz AG und Ciba-Geigy (Banal 1988,
S. 25).
Wie schon aus anderen Berichten über das oben erwähnte
Hannoveraner Modell des psychiatrischen Krisendienstes bekannt
(Lehmann 1986, S. 358), sind ambulante Psychiatrie und ambulante
Neuroleptikaverabreichung nicht zu trennen. Die fortschrittliche
Psychiaterin Blümel aus Berlin-Kreuzberg mit seinem hohen
Anteil sozial benachteiligter Menschen beschäftigt in ihrer
Praxis im Rahmen des Modellprogramms Psychiatrie der Bundesregierung
gar einen Sozialarbeiter, um über soziale Hilfeleistungen
zur Anwendung psychiatrischer Mittel zu gelangen; über ihre
eigentlichen Absichten informiert sie in einem psychiatrischen
Fachbuch, in dem sie schreibt:
»Das Hauptproblem, das sich nun stellt, besteht darin, den Patienten
zu einer hinreichenden medikamentösen Compliance (Unterwerfung P. L.) und zu einer kontinuierlichen Kooperation mit der Praxis
zu bewegen.« (Blümel 1985, S. 123)
Was den mobilen psychiatrischen Krisendienst betrifft, so haben
vor allem die (oben bereits mitangesprochenen) Hamburger Erfahrungen
gezeigt, dass ein mobiler psychiatrischer Krisendienst einhergeht
mit einem Ansteigen der Unterbringungszahlen. Die Schwelle zur
Psychiatrisierung sinkt. Bedenken wir, dass im Ausland bereits
Gesetze diskutiert werden, die eine ambulante Zwangsbehandlung
erlauben wie derzeit in Großbritannien der Fall (Gliniecki
1988) so sollten es ehrlich an den Interessen von Betroffenen
orientierte Menschen unterlassen, eine Ausweitung der Psychiatrie,
Stellenvermehrung und Schaffung von gar möglicherweise
mit Zwangscharakter ausgestatteten Krisenapparaten zu fordern.
Geradezu unmoralisch ist das Vorgehen vieler PsychiaterInnen zu
nennen, die auf die Kritik an der deutlich gegen die Interessen
der Betroffenen ausgerichteten psychiatrischen Behandlung mit
der Forderung nach noch mehr Stellen kontern; Neuroleptika würden
nur aus Gründen eines Pflegenotstandes eingesetzt, um Untergebrachte
zu dämpfen und auf überfüllten Stationen halten
zu können (»Ärzte« 1987; Reimer 1987). Dass
auf der anderen Seite in allen psychiatrischen Fachzeitschriften
Neuroleptika als angemessene Mittel der ersten Wahl bei psychischen
Ausnahmezuständen (Störungen), als segensreiche Medikamente,
als Erweiterung des Arzneimittelschatzes hochgelobt werden, dass
es oft genug dieselben PsychiaterInnen in Person sind wie z. B.
Reimer aus Weinsberg, die in der normalen Presse den Einsatz biologischer
Methoden verbal kritisieren und intern, den Verbandszeitschriften,
gar den verstärkten Vollzug von Insulinschocks fordern, stört
offenbar niemanden. Aus eigener Beratungstätigkeit in einem
Berliner (senatsgeförderten) Selbsthilfeprojekt, die auch
die Beratung frustrierter psychiatrisch Tätiger einschließt,
kennt der Autor zur Genüge Fälle, in denen gutwillige
psychiatrisch Tätige zum Teil mit disziplinarischen Maßnahmen
an ihren Versuchen gehindert wurden, auf einer menschlichen Ebene
d.h. mit Gesprächsangeboten Kontakt zu den
Behandelten aufzunehmen. Außerdem benötigen die WärterInnen
Psychiatrischer Anstalten schon zum gegenwärtigen Zeitpunkt
in der Regel pro Schicht nur zwei Stunden zur Verteilung der Neuroleptika;
die restliche Zeit sitzen sie kaffeetrinkend und miteinander schwatzend
in ihren Stuben und Wachkabinen (Fexer 1989).
Was von Bemühungen der Angehörigengruppen zu halten
ist, die Situation für Psychiatriebetroffene zu verbessern,
geht beispielhaft auf dem Jahresbericht 1986/87 einer schweizerischen
Vereinigung von Angehörigen von Schizophreniekranken hervor;
wenn sie wörtlich schreiben:
»Wir
freuen uns, dass uns 4 Kollektivmitglieder (Firma Wander AG, Hilfsverein für
Psychischkranke, psychiatrische Klinik Waldau, Firma Janssen, Baar) und 15 Gönner
und Spende die Treue halten« (VASK 1987, S. 1),
dann braucht sich niemand mehr zu wundern, weshalb die organisierten
Angehörigen den von ihren gönnerhaften Pharmamultis
hergestellten Neuroleptika bisher so kritiklos gegenüberstehen.
Auch das Warten auf eine junge, kritische PsychiaterInnengeneration
scheint wenig von Erfolg gekrönt zu sein. Wie der Münchner
Rudolf Winzen in einer beachtenswerten Studie nachweist, ist die
Inzidenz (das Vorkommen) von VertrteterInnen der sogenannten Biologischen
Psychiatrie, d.h. der reaktionären Psychiatrie, in den modernen
Universitätsanstalten, in denen der Nachwuchs der Psychiatrie
ausgebildet wird, weitaus höher als in den großen,
alten Anstalten (Winzen 1987). Auch die mancherorts noch als fortschrittlich
geltenden SozialpsychiaterInnen, die den AnstaltspsychiaterInnen
zuarbeiten bzw. die Weiterbehandlung nach der Anstaltsentlassung
sicherstellen, können schwerlich als Hoffnungsträger
für eine bessere Zukunft von Psychiatriebetroffenen angesehen
werden. So trägt einer der Führer der Deutschen Gesellschaft
für Sozialpsychiatrie (DGSP), Pörksen, im Mitgliederrundbrief
der DGSP vom April 1983 sinngemäß vor, dass es hauptsächlich
kosmetische Reparaturen seien, die die Psychiatrie menschenwürdig
machten was er möglicherweise sogar selbst glaubt:
»Vieles, was in der Psychiatrie-Enquête noch als menschenunwürdige
Zustände bezeichnet wurde, änderte sich nach und nach. Bauprogramme
und Renovierungsprogramme sorgten dafür, dass betonierte Krankenabteilungen
im Krankenhausstil auf dem noch freien Parkgelände gebaut wurden und alte
Bausubstanz erneuert wurde.« (zitiert nach Lehmann 1986, S. 38) Eine
Ausweitung von Finanzmitteln für eine Psychiatrie, die sich im Wesen (Zwangscharakter,
elektro- und chemotechnische Behandlung statt Verständnis, Geduld und Mitmenschlichkeit)
nicht ändern will, muss als kontraindiziert angesehen werden (Stöckle
/ Lehmann 1985). Thomas S. Szasz, selbst Psychiater, bringt die Kritik an der
Reformpsychiatrie auf den Punkt:
»Ich bin sehr pessimistisch. Ich bin nicht völlig
dagegen, denn verglichen mit der Anstalt, die ein Gefängnis,
ein Zuchthaus, ein KZ ist, ist es schon etwas netter, die Leute
herauszulassen. Aber es ist nicht viel netter, wenn der Gefängniswärter
nachkommt. Ich würde es vergleichen mit einem Gefangenen
hinter Gittern und einem, der Bewährung hat. Das Schlimmste
an der Gemeinde-Psychiatrie bezogen auf Amerika, wo ich
mich sehr gut auskenne ist, dass sie alle Charakteristika
der Psychiatrie wieder aufgreift, wie sie seit Menschengedenken
bestehen.« (Szasz 1980, S. 1438)
4. Lösung der Psychiatrie-Frage
Gerade bei einer Reformdiskussion gibt es viele Gelegenheiten,
ernsthaft an einer Verbesserung der Situation (akut und eventueller
zukünftiger) Psychiatriebetroffener zu arbeiten. Verbesserung
der Rechtsstellung, Aufklärung über Gefahren moderner
psychiatrischer Behandlungsmaßnahmen, Unterstützung
individueller sozialer Rehabilitationsmaßnahmen sowie finanzielle
Förderung psychiatrieunabhängiger Selbsthilfe- und Therapieprojekte
bei schrittweiser Reduzierung von Finanzmittel von auf psychopharmakologischer
und Elektro- und sonstiger Schockbasis arbeitender Anstalts- und
gemeindenaher Psychiatrie sind hierbei die Schlüsselbegriffe
zu einer Humanisierung der Lage von Psychiatriebetroffenen und
somit zur Lösung der Psychiatrie-Frage.
Die Verbesserung der Rechtsstellung darf die Anerkennung von
Menschenrechten (Selbstbestimmungsrecht, Recht auf körperliche
Unversehrtheit) nicht von psychiatrischen Diagnosen abhängig
machen. Gelten Menschenrechte als unteilbar, so sind sie auch
Psychiatriebetroffenen ohne Einschränkung zu gewähren,
die von Sachwalterschafts-, Betreuungs-, Pflegschafts- und Vormundschafts-
und sonstigen Gesetzen tangiert werden (Lehmann 1988d). Die Verbesserung
der Rechtsstellung schließt ein, dass die Gültigkeit
von Vorausverfügungen wie dem Patiententestament oder dem
neu entwickelten Psychiatrischen Testament (Szasz / Rolshoven
1987) sowie das Recht auf Einsicht in die (die eigene Person betreffenden)
psychiatrischen Akten (Lehmann 1988c) ausdrücklich anerkannt
werden und zwar als Rechtsgüter, die unabhängig
von medizinischen Theorien und psychiatrischen Glaubensrichtungen
bestehen. Grundsätzlich dürfen psychiatrisch Untergebrachte
rechtlich nicht mehr schlechter gestellt sein als StraftäterInnen
gleichgültig auf welcher Rechtsgrundlage die Unterbringung
erfolgt. Entsprechend der strafrechtlichen Unschuldsvermutung
könnte eine Gesundheitsvermutung einen Beitrag zur Einführung
bzw. Festigung eines Rechtsschutzes für psychiatrisch Untergebrachte
leisten.
Ebenso sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, vor der
richterlichen Feststellung über die Berechtigung einer psychiatrischen
Unterbringung die Behandlung mit den gefährlichen und persönlichkeitsverändernden
neurotoxischen Psychodrogen zu unterlassen; ein juristisches Verbot
muss Grundlage dieses überfälligen Rechtsschutzes werden.
Gefährliche Behandlungsmaßnahmen wie Neuroleptika sowie
Schockanwendungen von der Art des Elektroschocks dürfen auf
keinen Fall gegen den Willen der Betroffenen vollzogen werden,
stehen sie unter Pflegschaft oder nicht (Mazenauer 1986, 1987).
Wenn sich selbst der Weltverband für Psychiatrie, dem die
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Nervenheilkunde
angeschlossen ist, in der Deklaration von Hawaii gegen eine Zwangsbehandlung
von Personen ausgesprochen hat, solange sie noch zu klaren Willensäußerungen
(und somit zur Ablehnung P. L.) fähig sind (Weltverband
für Psychiatrie 1977, 1986), so sollte diese einschränkende
Haltung zur Zwangsbehandlung bei Gesetzesreformen nicht unberücksichtigt
bleiben. Es geht nicht an, bei gleicher psychischer Verfassung
der BehandlungskandidatInnen deren Zustimmung zu psychiatrischen
Anwendungen als wirksam zu begrüßen, jedoch die entsprechende
Ablehnung als psychotisch bedingt zu ignorieren. Wem es nun darum
geht, die Zwangsbehandlung zu verhindern, könnte angesichts
der beschriebenen psychiatrischen Bedrohung möglicherweise
eher pragmatisch als an Maximalforderungen ausgerichtet vorgehen.
Denkbar ist a) der Aufbau zu überspringender Verwaltungshürden
wie zum Beispiel einzuholende Gremienentscheide wie in Alabama/U.S.A.
für den Fall des gegen den Willen vollzogenen Elektroschocks
(Ernst 1982), b) der Nachweis spezieller Vorausverfügungen
(gemacht im Zustand der Normalität), wie sie beispielsweise
in einem Gesetzentwurf der Alternativen Liste Berlin vorgesehen
sind (Schulz u.a. 1984) oder c) das vollständige Verbot der
Behandlung gegen den Willen.
Der ärztliche Behandlungsgrundsatz: Nil noscere! (Nicht
schaden!) muss wieder Gültigkeit erlangen. Neuroleptika-
und Elektroschockschäden dürfen nicht weiterhin vertuscht,
sondern müssen in den Mittelpunkt der Diskussion gestellt
werden. Möglicherweise ist der Einsatz von Neuroleptika aufgrund
ihrer sozialschädlichen und für den Körper verheerenden
Wirkung nur noch zu neuroleptanalgetischen Zwecken akzeptabel:
im Rahmen von schmerzbetäubenden und stoffwechselverlangsamenden
Maßnahmen bei Operationen; möglicherweise ist dies
auch der einzig akzeptable Einsatzbereich im tiermedizinischen
Bereich.
Gesetzliche Regelungen finden nicht im luftleeren Raum statt,
sondern haben im Regelfall den Einsatz von Neuroleptika und Elektroschocks
zur Folge, soweit die Behandlungsmaßnahmen im Bereich der
Psychiatrie stattfinden. Als ExpertInnen auf dem Gebiet der Aufklärung
über Schäden psychiatrischer Behandlung sind, was die
Erfahrung lehrt, vornehmlich Betroffene anzusehen, wenn auch zunehmend
wie ausgeführt Kritik aus den eigenen Reihen
der BehandlerInnen erfolgt. Dass es auch Psychiatriebetroffene
geben mag, die bei sich die Anwendung bestimmter psychiatrischer
Maßnahmen gutheißen, darf nicht davon abhalten, die
Position der Betroffenen insgesamt zu stärken; die Rechte
Behandlungswilliger sind ausreichend abgedeckt. Sofern es bereits
zur Selbstorganisation von Betroffenen juristischer, medizinischer
und psychiatrischer Eingriffe (Graue Panther, Irren-Offensive
e.V.) gekommen ist, muss diesen wertvollen, wenn auch sicher (und
hoffentlich) unbequemen Organisationen Gelegenheit gegeben werden,
bei Weiterbildungsmaßnahmen aller Art aktiv und gestaltend
mitzuwirken; nur so kann Verständnis für die Probleme,
Wünsche und Nöte von Betroffenen entstehen (Lehmann
u.a. 1987).
Dass die Forderung nach noch mehr Geld, noch mehr Psychiatrisierung
mit Reform im Sinne von Verbesserung der Situation von Psychiatriebetroffenen
nichts gemein hat, geht aus allem hervor, was bisher gesagt wurde.
Höhere Finanzmittel für dieselbe unzureichende, ja schädliche
psychopharmakologisch-biologisch orientierte Psychiatrie bedeuten
steigenden Finanzbedarf, vermehrte körperliche und soziale
Folgeschäden. Höhere Finanzmittel für die Psychiatrie
bedeuten auch Vorenthaltung finanzieller Mittel für sinnvolle
alternative, innovative, echte Reformmodelle und verstellen geradezu
den Blick auf deren notwendige Förderung (Lehmann 1986, S.
387ff.) Mit der stufenweisen Reduzierung von Finanzmitteln kann
der überfällige Ausstieg aus der psychopharmakologisch-biologisch
orientierten Psychiatrie begonnen werden. Die freiwerdenden Gelder
werden dabei benötigt, um einerseits den freikommenden AnstaltsinsassInnen
befriedigende Lebensverhältnisse (Wohnraum ohne therapeutischen
Zwang, Arbeitsmöglichkeiten in selbstverwalteten Kooperativen,
Starthilfe und Schmerzensgeld für die erlittene Behandlung,
Entgiftungs- und Kurmaßnahmen) zu finanzieren, sowie andererseits
unter Kontrolle von Betroffenen und deren Vertrauenspersonen stehenden
Institutionen mit echter menschlicher Hilfeleistung zu schaffen;
Weglaufhäuser, Krisenwohnraum, Kommunikationszentren mit
therapeutischen Angeboten, ohne Registration und ohne Zwangsmaßnahmen;
kurzum Institutionen der Unterstützung, in die Menschen nicht
mit Polizeigewalt hingeschleppt zu werden brauchen, sondern zu
denen sie auch in aufgewühlten oder verwirrten Zuständen
vertrauensvoll und angstfrei hingehen können. Mögen
diese Forderungen nach einem Recht auf psychopharmakafreie Hilfe
und nach Schaffung und Finanzierung der entsprechenden Einrichtungen
auf den ersten Blick utopisch erscheinen: Möchten Sie als
ausgerasteter oder depressiver oder vielleicht später als
alter, wehrloser, unbequemer Mensch keine andere Wahl haben, als
mit Elektroschocks oder Neuroleptika behandelt zu werden?
5. Was tun ?
Dass es ratsam ist, nicht auf Initiativen von oben zu warten,
sondern schon heute eine Gegenmacht zur Psychiatrie aufzubauen,
zeigen die mannigfachen, über viele Länder verstreuten
mehr oder weniger antipsychiatrischen Selbsthilfeorganisationen.
Über selbstverwaltete Initiativen und Kommunikationszentren
hat die Amerikanerin Judi Chamberlin mit ihrem »On Our Own.
Patient-Controlled Alternatives to the Mental Health System«
einen lesenswerten Bericht vorgelegt (Chamberlin 1979). Nicht
minder spannend ist das Buch »Die Irren-Offensive. Erfahrungen
einer Selbsthilfeorganisation von Psychiatrieopfern« von
Tina Stöckle, in dem sie anhand der Praxis einer autonomen
Selbsthilfeorganisation von Psychiatrieüberlebenden zeigt,
worauf es beim Zusammenschluss von Betroffenen ankommt: Kampf
gegen die Psychiatrie und für Menschenrechte; kollektive
Auseinandersetzung mit den Lebensbedingungen; Befreiung vom psychiatrischen
Einfluss; Suche nach dem Sinn des Wahnsinns; Autonomie und persönliche
Entfaltung; kritische Auseinandersetzung mit den ExpertInnen;
Abbau jeglicher Machtverhältnisse innerhalb der Gruppe sowie
Widerstand gegen Fremdkontrolle (Stöckle 1983a). Ludger Bruckmann,
neben dem Autor dieses Beitrags noch aktives Gründungsmitglied
der Irren-Offensive, zeigt in einem neueren Artikel auf, welche
Richtung sein Lebensweg nahm, nachdem er sich von der psychiatrischen
Versorgung abgewandt und der Selbstinitiative und Selbsthilfe
zugewandt hatte; »Sich Gutes antun« nennt er das Schlusskapitel
seiner Betrachtungen und meint (statt Psychopharmaka ob
Alkohol oder Neuroleptika):
»Früh aufstehen, radfahren, jeden Tag schwimmen, das tun,
was Freude macht, malen, nähen usw. Schlimme Gedanken darfst Du haben, es
ist o.k.. Gib ihnen aber nicht große Bedeutung. Bleibe mit Deinen Gedanken
möglichst auf der Erde, in Deinem Leben, denn auch woanders kannst Du nicht
vor dem Leben davonlaufen. Auch wenns Dir ganz dreckig geht, gehe zu Menschen,
die Dich niemals ins Irrenhaus bringen ... Therapie bei Psychologen, die Psychodrogen
ablehnen, ist: Hilfe durch Reden, Hilfe von Menschen, Es ist so leichter, sich
über vieles bewusst zu werden.« Bruckmann am Ende
seiner Betrachtungen:
»Das Schlimme was passiert, ist: Ich
bin ein froher, lebensfähiger Mensch geworden, der sein Leben
immer mehr bereichert und der Dinge geschafft hat, die er noch
vor 10 Jahren nicht geglaubt hätte. Wir reißen dem
Psychiater den chemischen Knebel (damit meine ich die Spritze)
aus der Hand und übernehmen die Verantwortung für unser
Leben selbst.« (Bruckmann 1988)
Dass auch Profis, sogenannte ExpertInnen, einen Beitrag zur
Emanzipation von Psychiatriebetroffenen leisten können, ist
nicht auszuschließen sofern sie den Weg von der »emotionalen
Tyrannei« (Masson 1988) so der ehemalige Psychoanalytiker
Jeffrey M. Masson zu einer gleichberechtigten, an den Interessen
der Betroffenen orientierten Arbeit finden. Ein Beispiel in diese
Richtung stellt das kalifornische Projekt Soteria dar, das weitgehend
ohne Neuroleptika und unter der Hauptverantwortung, Entscheidungsbefugnis
und Autorität sogenannter LaiInnen geführt wurde, das heißt
von Nicht-PsychiaterInnen, (ehemaligen) Betroffenen, SozialwissenschaftlerInnen
und sonstigen BürgerInnen:
»Der Versuch, die Erfahrungen eines Psychotikers
zu verstehen und sie zu teilen, ohne sie gleich zu beurteilen,
zu etikettieren, in Frage zu stellen oder abzuwerten«, führte
allerdings zu derart guten Langzeit-Erfolgen, dass der sozialpsychiatrische
Geldgeber, das National Institute for Mental Health, das Projekt
liquidierte (Mosher / Menn 1985). Wie sich die Irren-Offensive
eine Zusammenarbeit mit Profis vorstellt, hat sie 1983 auf dem
Gesundheitstag in Hamburg ausgeführt: Profis müssen
vom hohen Ross ihres (eingebildeten) ExpertInnen-Daseins heruntersteigen;
den Wert der menschlichen Qualifikation (gegenüber der beruflichen)
erkennen lernen; akzeptieren, dass es Sache der Betroffenen ist
zu entscheiden, wer für sie arbeitet; die Selbstorganisation
der Betroffenen fördern und unterstützen; auf jegliche
Anwendung von Erpressung und Zwang verzichten; ständig die
jahrhundertealte Diffamierung der Ver-rückten als Entartete
oder als Psychisch-Kranke und Behinderte reflektieren, und sich
für die Abschaffung der Psychiatrie in jeder Form, speziell
der Gemeindepsychiatrie, entscheiden (Stöckle 1983b).
Erinnern
wir uns daran, was erstmals im Jahre 1971 das italienische Psychiater-Ehepaar
Franco Basaglia und Franca Basaglia-Ongaro in ihrem hervorragenden Aufsatz über
Befriedungsverbrechen schrieben, als sie die bereitwillige Mittäterschaft
von Intellektuellen bei psychiatrischer Präventivfolter anprangerten:
»Es ist grotesk und tragisch, dass Intellektuelle, indem sie
sich an die Institutionen der Macht anbinden, unter dem Schein der Hilfeleistung
die Opfer der Macht vollends entwaffnen: In der Pose des Samariters geben sie
ihnen den tödlichen Kuss.« (Basaglia / Basaglia-Ongaro 1975, S. 22).
Wen anders als die moderne fortschrittliche, demokratische, soziale
Psychiatrie mit ihren zerstörerischen Depotneuroleptika würde
Franco Basaglia heute als zeitgemäße Version der tödlich
küssenden SamariterInnen bloßstellen, nach allem, was
inzwischen über die tatsächliche Logik der Reformpsychiatrie
bekannt ist?
Von allen Menschen, für die Menschenrechte nicht bloße
Worthülsen sind, erhoffe ich mir nicht nur, dass sie sich
abzeichnende Ansätze zur Selbstorganisierung der Psychiatrieüberlebenden
(Lerch 1989) wohlwollend betrachten, sondern auch, dass sie nicht
länger sprach- und tatenlos zusehen, wie sich die totalitäre
und menschenfeindliche Sozialpsychiatrie seuchenartig ausbreitet.
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